Zypern-Reiseberichte
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Urlaubsort

Aktuelle COVID-19 Regeln im März für Reisen nach Zypern

Auf Empfehlung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) hat die zyprische Regierung die Einreisebestimmungen und nationalen Beschränkungen, die aufgrund von COVID-19 verhängt wurden, gelockert.

Derzeit wendet Zypern ein farbkodiertes System an, das auf ECDC-Karten basiert, wobei rote und dunkelrote Länder in die rote Liste aufgenommen werden; die grüne Liste besteht aus gelben und grünen Ländern auf den ECDC-Karten und die graue Liste aus Drittländern, die von den zyprischen Behörden individuell bewertet wurden.

Aufgrund vieler Lockerung in ganz Europa werden die Menschen wieder sehr Reiselustig und buchen wie wild Urlaube. Zypern zählt neben Mallorca dabei zu den beliebtesten Zielen bei den Deutschen. Nach knapp 2 Jahren, in denen viele kaum verreist sind, ist das Verlangen bei einem Großteil der Bevölkerung riesig. Auch wenn die Geldbörse eine Reise gar nicht zulässt, mit einem günstigen Kredit, der schnell verfügbar ist, wie zum Beispiel ein Blitzkredit, lässt sich das Fernweh schnell stillen.

Einreisebestimmungen für Reisende aus EU/EWR-Ländern

Inhaber der digitalen COVID-19-Bescheinigung der EU (EUDCC), d. h. Reisende aus den EU-Mitgliedstaaten, dürfen nur dann nach Zypern einreisen, wenn sie den innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug ausgefüllten Zypern-Flugpass vorlegen.

Die EUDCC-Bescheinigung wird Reisenden ausgestellt, die mit einem der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoffe geimpft wurden oder die sich in den letzten 180 Tagen von dem Virus erholt haben.

Im Einzelnen müssen Inhaber des EUDCC eines der folgenden Dokumente vorlegen, um nach Zypern einreisen zu können:

Impfbescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Reisende das vollständige Impfprogramm mit einem der folgenden Impfstoffe abgeschlossen hat:

  • AstraZeneca, (Vaxzervia, COVISHIELD, SKBio), Pfizer/BioNTech, Moderna, Johnson&Johnson/Janssen, Sputnik V (Gam-COVID-Vac), Sinopharm (BBIBPCOVID-19), Sinovac (CoronaVac), Covaxin, Novavax Nuvaxovid COVID-19 und Sputnik Light (letzterer nur als Auffrischungsimpfung im Rahmen des Grundimpfschemas)
  • Genesungsbescheinigung mit einer Gültigkeit von zehn bis 180 Tagen nach dem positiven Test auf das Virus
  • PCR- oder Antigen-negatives Testergebnis 72 bzw. 24 Stunden vor der Abreise

Vollständig geimpfte und genesene Reisende sind in Zypern zugelassen, unabhängig von der Einstufung ihres Herkunftslandes in das Farbsystem.

Für nicht geimpfte Reisende gilt hingegen ein striktes Farbleitsystem. Derzeit befinden sich alle EU-Mitgliedstaaten in der roten Kategorie, was bedeutet, dass ungeimpfte Einreisende nach Zypern folgende Nachweise erbringen müssen:

  • Der Zypern-Flugpass muss innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug ausgefüllt werden.
  • Ein PCR-Test, der 72 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wird, oder ein Antigen-Schnelltest, der 24 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wird
  • Ein PCR-Test nach der Ankunft auf Zypern, der auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird

Der Test nach der Ankunft kann am Flughafen von Larnaca für 15 € oder am Flughafen von Paphos für 19 € durchgeführt werden, und der Reisende erhält die Ergebnisse nach einigen Stunden über die digitale Plattform. Diese Regeln gelten für alle Ankommenden über 12 Jahre alt.

Einreisebestimmungen für Reisende aus Drittländern

Inhabern eines dem EUDCC gleichwertigen Dokuments aus Drittländern ist die Einreise nach Zypern gestattet. Solche Dokumente werden als gültig anerkannt, wenn die Behörden der folgenden Länder sie ausstellen:

Albanien, Andorra, Armenien, Benin, Cabo Verde, El Salvador, Färöer-Inseln, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Moldawien, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Nordmazedonien, Panama, Serbien, Singapur, Taiwan, Thailand, Tunesien, Togo, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und die Kronbesitzungen (Jersey, Guernsey und Isle of Man) und Uruguay.

Nicht geimpfte Reisende aus diesen Ländern müssen jedoch die Regeln der grauen Kategorie befolgen, d. h. für sie gelten die folgenden Anforderungen:

  • Ausfüllen des zypriotischen Flugpasses innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug
  • Ein PCR-Test, der 72 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wird, oder ein Antigen-Schnelltest, der 24 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wird
  • ein PCR-Test nach der Ankunft in Zypern, der auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird
  • Selbstisolierung für zehn Tage, mit der Möglichkeit, die Quarantänezeit an geraden Tagen zu verkürzen, indem ein PCR-Test am selben Tag durchgeführt wird

Darüber hinaus ist die Einreise aus den grauen Ländern, zu denen alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedstaaten gehören, nur zyprischen Staatsbürgern, Gebietsansässigen und ihren engen Familienangehörigen, EU-Bürgern, Personen, denen die Einreise gemäß dem Wiener Übereinkommen gestattet ist, und Bürgern aus Drittländern mit einer von der Regierung ausgestellten besonderen Einreisegenehmigung gestattet.

Für Drittländer, die auf der roten Liste stehen, gelten weniger strenge Vorschriften als für graue Kategorien. Darüber hinaus müssen Einreisende aus Ländern der roten Liste einen Test vor der Ausreise und einen Test nach der Einreise innerhalb desselben Zeitrahmens vorweisen, der für graue Länder gilt.

Die rote Liste Zyperns umfasst folgende Länder: Ägypten, Argentinien, Armenien, Australien, Bahrain, Chile, Georgien, Hongkong, Indonesien, Israel, Japan, Jordanien, Kanada, Katar, Kolumbien, Kuwait, Libanon, Macao, Neuseeland, Oman, Peru, Russland, Ruanda, Serbien, Ukraine, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und Uruguay.

Derzeit befinden sich Saudi-Arabien und China in der grünen Kategorie, wodurch Reisende aus diesen Ländern von allen Anforderungen befreit sind, mit Ausnahme des Formulars “Zypern-Flugpass”, das von allen Einreisenden unabhängig von ihrem Impfstatus oder Herkunftsland vorgelegt werden muss.

COVID-19-Beschränkungen im Inland

Das Tragen einer Maske ist in allen Innenräumen vorgeschrieben, auch in Verkehrsmitteln wie Bussen, Zügen und Flugzeugen. Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für Personen, die Lebensmittel verzehren oder in Fitnessstudios trainieren.

Außerdem müssen Reisende für den Zutritt zu Nachtclubs, Diskotheken, Restaurants, Cafés und anderen Einrichtungen einen Safe Pass – einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen Test – vorlegen.