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So gelingt das Haus verkaufen?

Wer sein Haus verkaufen möchte, muss einige Regeln beachten. Der erfolgreiche Verkauf der Immobilie geschieht nicht so einfach von heute auf morgen. Vielmehr verbergen sich dahinter viele einzelne Schritte bis die Immobilie den Eigentümer wechselt.
Beim Verkauf kann ein Immobilienmakler wertvolle Arbeiten übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, er wird vom Verkäufer beauftragt.

Die Arbeit eines Immobilienmaklers
Der Makler übernimmt auf Wunsch des Verkäufers fast alle Schritte, welche für einen Verkauf notwendig sind. Hierzu gehören viele einzelne Tätigkeiten, welche dem Verkäufer Mühe, Zeit und wohl auch Geld ersparen.
Der Immobilienmakler bewertet das zu verkaufende Objekt im ersten Schritt und erstellt anhand dieser Immobilienbewertung einen Angebotspreis. Sobald sich der Verkäufer mit diesem Preis einverstanden erklärt erstellt der Makler ein aussagekräftiges Exposè zum Haus. Dies beinhaltet alle wichtigen Zahlen, Daten und Fakten rund um die Immobilie. Ein Exposè alleine reicht nicht aus, wenn niemand von dem Verkauf erfährt. Deswegen leitet der Immobilienmakler eine Bewerbung des Objektes auf den passenden Kanälen ein. Sobald sich ein Kaufinteressent meldet, übernimmt der Makler alle Besichtigungstermine, Verkaufsgespräche und Preisverhandlungen. Werden sich Verkäufer und Käufer mit Hilfe des Maklers einig, setzt ein Notar den Kaufvertrag auf, welcher bei einem Notartermin unterzeichnet wird. Hierbei begleitet der Immobilienmakler den Verkäufer oftmals und ist bei der Übergabe des Hauses und der Abwicklung des Kaufpreises behilflich.
Bereits diese kurzgefasste Aufzeichnung macht deutlich, dass in jeder einzelnen Verkaufsphase viele Fehler lauern können. Diese lassen sich nur mit professioneller Unterstützung durch einen erfahrenen Immobilienmakler vermeiden. Somit stellt das Engagieren eines Maklers die sichere Variante dar.

Maklerkosten
Die Maklerprovision schreckt viele Verkäufer erst einmal ab, da es sich auf den ersten Blick nach einer beträchtlichen Summe anhört. Wie hoch die Courtage schlussendlich ausfällt, ist gesetzlich nicht geregelt. Deswegen können Hausverkäufer oftmals mit dem Makler verhandeln. Üblicherweise pendelt sich die Maklercourtage bei 7,14 Prozent des Verkaufspreises ein. Seit Ende Dezember 2020 gilt, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen. Damit wird der Anteil für beide gleichberechtigt und überschaubar.