Reisebeschränkungen Einreise für Touristen: Teilweise Erlaubt Tests: Negative PCR-Tests für einige Länder erforderlich. Quarantäne erforderlich: Abhängig Quarantäne-Details: Selbstisolierung für einige Länder erforderlich. Lokale Beschränkungen Lockdown in Kraft: Teilweise Ereignisse: Teilweise erlaubt Transport: Betrieblich Einkaufen: Geöffnet Restaurants und Bars: Mit Einschränkungen geöffnet Ausführliche Reisehinweise
– Dies gilt nicht für Passagiere, die jünger als 12 Jahre sind. Ausführliche touristische Informationen Spezifische Maßnahmen für die neue Variante des Coronavirus. Im Falle von Passagieren, die aus dem Vereinigten Königreich anreisen:
Ab dem 1. März 2021 erfolgt die Bewertung von Drittländern durch das Gesundheitsministerium mit der Einstufung in “grün“, “orange“, “rot” und “grau“. Ab dem 1. April 2021 müssen sich alle Passagiere, die im Besitz einer Impfbescheinigung der Republik Zypern sind, bei der Ankunft nicht mehr einem Covid-19-Test unterziehen und sich selbst isolieren. Ist ein Coronavirus-Test erforderlich? Ab dem 1. April 2021 sind alle Reisenden aus Ländern der “Grünen Kategorie” nicht mehr verpflichtet, ein Covid-19-Testzertifikat zu besitzen und sich selbst zu isolieren. Reisende aus Ländern der “Orangen Kategorie” müssen ein Dokument vorlegen, das ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zeigt, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Die folgenden Kategorien haben auch die Möglichkeit, sich bei der Einreise testen zu lassen:
Reisende aus Ländern der “roten Kategorie” müssen sich einem doppelten Testverfahren unterziehen, indem sie ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorweisen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, und sich bei der Ankunft einem weiteren PCR-Test unterziehen. Folgende Kategorien von Reisenden dürfen aus einem “roten” Land einreisen, nachdem sie sich bei ihrer Ankunft auf eigene Kosten nur einem Labortest unterzogen haben:
Ist eine Quarantäne erforderlich? Reisende aus “orangen” und “roten” Ländern müssen in obligatorischer Selbstisolierung bleiben, bis sie das Ergebnis des PCR-Tests erhalten. Personen aus “roten” Ländern, die in die Kategorien 1-3 fallen, müssen 72 Stunden in obligatorischer Selbstisolation bleiben und nach Ablauf der 72 Stunden müssen sie sich auf eigene Kosten einem weiteren PCR-Test unterziehen. Wenn der letzte Test negativ ist, erlischt die Isolation. Alle Reisenden, die positiv getestet wurden, müssen für 14 Tage in Zwangsisolation bleiben und sich dem medizinischen Protokoll des Gesundheitsministeriums unterziehen. Für Reisende aus “grauen” Ländern gelten Quarantänemaßnahmen, gemäß den Anweisungen des Gesundheitsministeriums. Die Reisenden müssen für einen Zeitraum von 14 Tagen in obligatorischer Selbstisolierung/Quarantäne bleiben oder alternativ für einen Zeitraum von 10 Tagen, sofern sie sich am 10. Tag einem weiteren Test (auf eigene Kosten) unterziehen und das Ergebnis negativ ist. Das Testergebnis muss an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: monada@mphs.moh.gov.cy Alle Passagiere müssen innerhalb von 24 Stunden vor Reiseantritt alle Informationen und Dokumente einreichen, um den CyprusFlightPass zu erhalten. Unter cyprusflightpass.gov.cy/en/country-categories finden Sie die Herkunftsländer in vier Kategorien eingeteilt (Grün, Orange, Rot und Grau, basierend auf den international verfügbaren epidemiologischen Daten). Die Liste der Länder in jeder Kategorie wird wöchentlich überprüft und überarbeitet. Die Download-Formulare für Passagiere, die nach Zypern reisen, finden Sie unter cyprusflightpass.gov.cy/en/download-forms Details zur Ausgangssperre (Lockdown) Eine Ausgangssperre ist in Kraft und die Bewegung der Bürger ist von 23:00 bis 05:00 Uhr (mit einigen Ausnahmen) verboten. Ab dem 10. Mai wurde ein “SafePass” eingeführt, mit dem soziale und wirtschaftliche Aktivitäten sicher wieder aufgenommen werden sollen. Der Pass besteht aus einem Dokument, das besagt, dass der Inhaber entweder: -gegen Covid-19 geimpft worden ist; -in den letzten 6 Monaten von COVID-19 genesen ist; -negativ auf COVID-19 innerhalb der letzten 72 Stunden getestet wurde. Das Dokument muss von allen Einwohnern und Besuchern in Hotels, Restaurants, Cafés oder Bars, Gotteshäusern, Theatern und Kinos, Einkaufszentren, Fitnessstudios, Altersheimen, Schönheitssalons, Stränden, Lebensmittelgeschäften und anderen öffentlichen Einrichtungen vorgezeigt werden. Um einen SafePass zu erhalten, müssen die Bürger eine der folgenden Formen von Nachweisen vorlegen:
Die Verwendung eines Mundschutzes ist für Personen ab dem 12. Lebensjahr vorgeschrieben: -in geschlossenen öffentlichen Räumen mit mehr als 1 Person; -in öffentlichen Plätzen im Freien mit mehr als 2 Personen; -an jedem Arbeitsplatz mit Publikumsverkehr, in Einzelhandelsgeschäften und für Personen, die Waren ausliefern. Es gelten physische Abstandsmaßnahmen von 2 Metern im Freien und 3 Metern in Innenräumen. Gastronomiebetriebe dürfen im Freien öffnen. Kunden müssen einen Coronapass (SafePass) besitzen. Ab dem 1. Juni 2021 werden auch Innenräume von Gastronomiebetrieben erlaubt sein. |