Zypern-Reiseberichte
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Gesundheid

Zypern (Reisebeschränkungen, COVID-Tests und Quarantänebestimmungen)

Reisebeschränkungen

Einreise für Touristen: Teilweise Erlaubt

Tests: Negative PCR-Tests für einige Länder erforderlich.

Quarantäne erforderlich: Abhängig

Quarantäne-Details: Selbstisolierung für einige Länder erforderlich.

Lokale Beschränkungen

Lockdown in Kraft: Teilweise

Ereignisse: Teilweise erlaubt

Transport: Betrieblich

Einkaufen: Geöffnet

Restaurants und Bars: Mit Einschränkungen geöffnet

Ausführliche Reisehinweise

  1. Passagieren ist die Einreise nicht gestattet.
  • Dies gilt nicht für:
  • Staatsangehörige von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern;
  • Einwohner von Zypern;
  • Passagiere aus Ägypten, Andorra, Armenien, Australien, Bahrain, Belgien, Bulgarien, China (Volksrepublik), Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Hongkong (SAR China), Irland, Island, Israel, Italien, Jordanien, Katar, Korea (Rep.), Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao (SAR China), Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Ungarn, Weißrussland, Ruanda, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Thailand, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, USA oder Vatikanstadt (Heiliger Stuhl);
  • Ehegatten und Kinder von Staatsangehörigen Zyperns;
  • Passagiere mit einer Impfbescheinigung ausgestellt in Andorra, Armenien, Österreich, Bahrain, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Ägypten, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland (Rep.), Israel, Italien, Jordanien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Qatar, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, USA oder Vatikanstadt (Heiliger Stuhl).
  1. Die Passagiere müssen einen Zypern-Flugpass haben, der spätestens 24 Stunden vor dem Abflug unter cyprusflightpass.gov.cy erhältlich ist.
  1. Die Passagiere müssen ein negatives COVID-19 PCR-Testergebnis haben. Der Test muss spätestens 72 Stunden vor dem Abflug durchgeführt worden sein.
  • Dies gilt nicht für:
  • Passagiere, die jünger als 12 Jahre sind;
  • Passagiere, die aus Australien, Israel, Korea (Rep.), Neuseeland, Saudi-Arabien oder Singapur ankommen;
  • Staatsangehörige und Einwohner Zyperns, wenn sie aus Andorra, Armenien, Österreich, Bahrain, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, China (Volksrepublik), Kroatien, Tschechien, Dänemark, Ägypten, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Hongkong (SAR China), Ungarn, Island, Irland (Rep.), Italien, Jordanien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao (SAR China), Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Russische Föderation, Ruanda, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Thailand, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, USA oder Vatikanstadt (Heiliger Stuhl);
  • Ehegatten und Kinder zypriotischer Staatsangehöriger aus Ägypten, Andorra, Armenien, Bahrain, Belgien, Bulgarien, China (Volksrepublik), Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Hongkong (SAR China), Irland (Republik), Island, Italien, Jordanien, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao (SAR China), Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Ungarn, Weißrussland, Ruanda, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Thailand, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, USA oder Vatikanstadt
  • Passagiere mit einer Impfbescheinigung ausgestellt in Andorra, Armenien, Österreich, Bahrain, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Ägypten, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland (Rep.), Israel, Italien, Jordanien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Qatar, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, USA oder Vatikanstadt
  1. Passagiere könnten bei der Ankunft auf eigene Kosten einem COVID-19-Test unterzogen werden und unter Quarantäne gestellt werden.

– Dies gilt nicht für Passagiere, die jünger als 12 Jahre sind.

Ausführliche touristische Informationen

Spezifische Maßnahmen für die neue Variante des Coronavirus. Im Falle von Passagieren, die aus dem Vereinigten Königreich anreisen:

  1. Die Passagiere werden bei ihrer Ankunft an den Flughäfen einem molekularen Test unterzogen;
  2. Sie werden dann zur obligatorischen 7-tägigen Selbstisolierung in ausgewiesene Hotels gebracht (Personen unter 18 Jahren können wählen, ob sie sich zu Hause selbst isolieren oder in den Hotels in Isolation bleiben, wenn sie mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen);
  3. Am 7. Tag der Isolation werden sie einem erneuten Molekulartest unterzogen und im Falle eines negativen Ergebnisses setzen sie ihre Selbstisolation zu Hause für weitere 3 Tage fort (gesamte Selbstisolation: 10 Tage);
  4. Am 10. Tag und sofern keine Symptome auftreten, werden sie automatisch entlassen. Beim Auftreten von Symptomen sollte der Hausarzt kontaktiert werden.

Ab dem 1. März 2021 erfolgt die Bewertung von Drittländern durch das Gesundheitsministerium mit der Einstufung in “grün“, “orange“, “rot” und “grau“.

Ab dem 1. April 2021 müssen sich alle Passagiere, die im Besitz einer Impfbescheinigung der Republik Zypern sind, bei der Ankunft nicht mehr einem Covid-19-Test unterziehen und sich selbst isolieren.

Ist ein Coronavirus-Test erforderlich?

Ab dem 1. April 2021 sind alle Reisenden aus Ländern der “Grünen Kategorie” nicht mehr verpflichtet, ein Covid-19-Testzertifikat zu besitzen und sich selbst zu isolieren.

Reisende aus Ländern der “Orangen Kategorie” müssen ein Dokument vorlegen, das ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zeigt, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.

Die folgenden Kategorien haben auch die Möglichkeit, sich bei der Einreise testen zu lassen:

  1. Zypriotische Staatsbürger und ihre Familienmitglieder (Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern);
  2. Personen, die sich legal in Zypern aufhalten;
  3. Personen, die gemäß dem Wiener Übereinkommen zur Einreise in die Republik berechtigt sind;
  4. Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, deren Aufenthaltsländer (“orange” Länder) keinen Laboruntersuchungsdienst anbieten.

Reisende aus Ländern der “roten Kategorie” müssen sich einem doppelten Testverfahren unterziehen, indem sie ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorweisen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, und sich bei der Ankunft einem weiteren PCR-Test unterziehen.

Folgende Kategorien von Reisenden dürfen aus einem “roten” Land einreisen, nachdem sie sich bei ihrer Ankunft auf eigene Kosten nur einem Labortest unterzogen haben:

  1. Zypriotische Staatsbürger und ihre Familienmitglieder (Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern);
  2. Personen, die sich legal in Zypern aufhalten;
  3. Personen, die gemäß dem Wiener Übereinkommen zur Einreise in die Republik berechtigt sind.

Ist eine Quarantäne erforderlich?

Reisende aus “orangen” und “roten” Ländern müssen in obligatorischer Selbstisolierung bleiben, bis sie das Ergebnis des PCR-Tests erhalten. Personen aus “roten” Ländern, die in die Kategorien 1-3 fallen, müssen 72 Stunden in obligatorischer Selbstisolation bleiben und nach Ablauf der 72 Stunden müssen sie sich auf eigene Kosten einem weiteren PCR-Test unterziehen. Wenn der letzte Test negativ ist, erlischt die Isolation.

Alle Reisenden, die positiv getestet wurden, müssen für 14 Tage in Zwangsisolation bleiben und sich dem medizinischen Protokoll des Gesundheitsministeriums unterziehen.

Für Reisende aus “grauen” Ländern gelten Quarantänemaßnahmen, gemäß den Anweisungen des Gesundheitsministeriums. Die Reisenden müssen für einen Zeitraum von 14 Tagen in obligatorischer Selbstisolierung/Quarantäne bleiben oder alternativ für einen Zeitraum von 10 Tagen, sofern sie sich am 10. Tag einem weiteren Test (auf eigene Kosten) unterziehen und das Ergebnis negativ ist.

Das Testergebnis muss an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: monada@mphs.moh.gov.cy

Alle Passagiere müssen innerhalb von 24 Stunden vor Reiseantritt alle Informationen und Dokumente einreichen, um den CyprusFlightPass zu erhalten.

Unter cyprusflightpass.gov.cy/en/country-categories finden Sie die Herkunftsländer in vier Kategorien eingeteilt (Grün, Orange, Rot und Grau, basierend auf den international verfügbaren epidemiologischen Daten). Die Liste der Länder in jeder Kategorie wird wöchentlich überprüft und überarbeitet.

Die Download-Formulare für Passagiere, die nach Zypern reisen, finden Sie unter cyprusflightpass.gov.cy/en/download-forms

Details zur Ausgangssperre (Lockdown)

Eine Ausgangssperre ist in Kraft und die Bewegung der Bürger ist von 23:00 bis 05:00 Uhr (mit einigen Ausnahmen) verboten.

Ab dem 10. Mai wurde ein “SafePass” eingeführt, mit dem soziale und wirtschaftliche Aktivitäten sicher wieder aufgenommen werden sollen.

Der Pass besteht aus einem Dokument, das besagt, dass der Inhaber entweder:

-gegen Covid-19 geimpft worden ist;

-in den letzten 6 Monaten von COVID-19 genesen ist;

-negativ auf COVID-19 innerhalb der letzten 72 Stunden getestet wurde.

Das Dokument muss von allen Einwohnern und Besuchern in Hotels, Restaurants, Cafés oder Bars, Gotteshäusern, Theatern und Kinos, Einkaufszentren, Fitnessstudios, Altersheimen, Schönheitssalons, Stränden, Lebensmittelgeschäften und anderen öffentlichen Einrichtungen vorgezeigt werden.

Um einen SafePass zu erhalten, müssen die Bürger eine der folgenden Formen von Nachweisen vorlegen:

  1. Internationaler Impfpass mit mindestens einer Dosis und nach Ablauf einer Frist von 3 Wochen (Bürger können den Impfausweis vorlegen, der ihnen in den Impfstellen ausgehändigt wird);
  2. Nachweis, dass man sich in den letzten 6 Monaten mit COVID-19 angesteckt hat (Bürger können die Entlassungs-SMS oder die Genesungs-SMS vorlegen, die ihnen vom Gesundheitsministerium auf ihr Mobiltelefon geschickt wurde);
  3. Bürger ab 12 Jahren haben die Möglichkeit, ein negatives Testzertifikat eines PCR- oder Schnelltests vorzulegen, das 72 Stunden gültig ist. Die Bürger können entweder das Formular vorlegen, das von den verschiedenen Testeinheiten zur Verfügung gestellt wird, oder die Textnachricht mit dem Testergebnis, die auf ihr Mobiltelefon geschickt wird.

Die Verwendung eines Mundschutzes ist für Personen ab dem 12. Lebensjahr vorgeschrieben:

-in geschlossenen öffentlichen Räumen mit mehr als 1 Person;

-in öffentlichen Plätzen im Freien mit mehr als 2 Personen;

-an jedem Arbeitsplatz mit Publikumsverkehr, in Einzelhandelsgeschäften und für Personen, die Waren ausliefern.

Es gelten physische Abstandsmaßnahmen von 2 Metern im Freien und 3 Metern in Innenräumen.

Gastronomiebetriebe dürfen im Freien öffnen.

Kunden müssen einen Coronapass (SafePass) besitzen.

Ab dem 1. Juni 2021 werden auch Innenräume von Gastronomiebetrieben erlaubt sein.